Ab Montag, den 25.01.2021 tritt in Nordrhein-Westfalen die neue Corona-Landesverordnung in Kraft. Diese sieht vor, dass insbesondere für Gesundheitsbetriebe wie beispielsweise Arztpraxen, aber auch Therapieeinrichtungen weitere, strengere Maßnahmen zum Schutz Aller getroffen werden. Demnach gilt auch in Physiotherapiepraxen ab dem 25.01.21 eine OP (FFP1)- bzw. FFP2 Maskenpflicht. Diese ist bindet, sowohl für das Personal, als auch für Patienten.
Somit ist der Zutritt in das gesamte Kurfürsten Gesundheitszentrum Soyka nur noch und ausschließlich mit OP- FFP2 Maske gestattet. Ausnahmen können leider nicht gestattet werden. Wir bitten Sie dies zu beachten und zeitgleich um Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.