Reha- und Gesundheitssport

Rehasport ist die Kurzform von Rehabilitationssport und findet als Gruppentraining statt, das von qualifizierten Übungsleitern betreut wird. Beim Rehasport handelt sich um eine Leistung für von (körperlich) Behinderung bedrohten Menschen, die wieder dauerhaft in das Arbeitsleben sowie in die Gesellschaft integriert werden sollen. Der Arzt verordnet die Teilnahme am Rehasport. Er händigt betroffenen Menschen das Formular 56 für Rehasport oder Funktionstraining aus, welches sie bei ihrer Krankenkasse einreichen. Nach Bewilligung des Formulars kann sich der Rehasportler eine Rehasport-Einrichtung suchen, einen Termin vereinbaren und schließlich mit dem Gruppentraining beginnen. Das Sozialgesetzbuch schreibt einen Leistungsanspruch im §64 SGB IX als ergänzende Maßnahme gesetzlich vor. Damit gilt: „Rehasport – vom Arzt verordnet und zu 100% von den Krankenkassen bezahlt!“

Ziele des Rehasports

Neben der Eingliederung ins Berufs- und Alltagsleben verfolgt der Rehasport weitere Ziele. So soll der Teilnehmer nach Ablauf der Maßnahme (meist 24-36 Monate) motiviert werden, die erlernten Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Das finale Ziel lautet, den Rehasportler dauerhaft zu einer gesunden Lebensweise mit regelmäßiger sportlichen Betätigung zu bewegen. 

Teilnahme am Rehasport

  1. Der Arzt, gewöhnlich der Hausarzt, verordnet seinem Patienten Rehabilitationssport und stellt ihm das Formular 56 aus
  2. Diese Verordnung muss bei der Krankenkasse des Patienten eingereicht und genehmigt werden
  3. Nach Genehmigung kann der Patient am Rehasport teilnehmen

Rehasport-Gruppentraining

Rehasport wird ausschließlich in Form von Gruppentraining angeboten. Vor einer Teilnahme am Gruppentraining gelten folgende Voraussetzungen:

Voraussetzungen Rehasportler

  1. Rehasportler haben mit einer Verordnung den Anspruch auf 50 Übungseinheiten innerhalb der nächsten 18 Monate
    –> Sonderfälle (chronische Erkrankungen) sind 120 ÜE, die innerhalb von 36 Monaten abzutrainieren sind
  2. Ein Gruppentraining besteht mindestens aus 5 und maximal aus 15 Teilnehmern
  3. Eine Einheit dauert 45 min
  4. Das Training wird ausschließlich von einem qualifizierten Übungsleiter geleitet
  5. Kindergruppen werden bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs angeboten, Gruppen für Erwachsene ab dem 15. Lebensjahr
  6. Nach Ablauf einer Verordnung sind Folgeverordnungen möglich

Rehasportler trainieren in einem nach verschiedenen Kriterien vorgeschriebenen Trainingsraum im Kurfürsten Gesundheitszentrum Bonn. Ein Rehasportler hat stets den Anspruch auf ein Gruppentraining. Das Training kann bspw. durch Übungseinheiten an Kleingeräten unterstützt, aber niemals durch klassisches Fitnesstraining ersetzt werden. Nicht selten entscheiden sich die Rehasportler selbst für kostenpflichtige Gesundheitssportangebote oder Kurse in unsrer Einrichtung, wenn ihre Verordnung abgelaufen ist.