Gesundheitsförderung – neuer Freibetrag eröffnet zusätzliche Möglichkeiten

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 soll u.a. die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, können bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr grundsätzlich von der Steuer freigestellt werden. Der neue Freibetrag (§ 3 Nr. 34 EStG) ist rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

 

Neuer Freibetrag = neue Möglichkeiten

Viele Arbeitgeber versuchen seit Jahren, Gesundheitsprävention für ihre Mitarbeiter attraktiv zu gestalten und so Ausfallzeiten zu verringern. Die Finanzämter sahen diese Ausgaben bisher nicht im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und verlangten, dass solche Leistungen in voller Höhe vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zu versteuern sind. Mit dem neuen Freibetrag entfällt bei Aufwendungen bis 500 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr künftig die Prüfung, ob die Arbeitgeberleistung „im überwiegend betrieblichen Interesse“ liegt und damit steuer- und abgabenfrei ist.

 

 

Welche Maßnahmen werden gefördert?

 

Die geförderten Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität und Zielsetzung den Anforderungen der §§ 20 und 20a Sozialgesetzbuch (SGB) V entsprechen. Damit fallen unter die Steuerbefreiungen insbesondere Leistungen, die im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen genannt sind.

 

 

Begünstigt sind Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Für uns als Physiotherapeuten sind in erster Linie Angebote zur Verbesserung der Bewegungsgewohnheiten (Bewegungsmangel, arbeitsbedingte Belastungen des Bewegungsapparats) interessant. Aber auch die Bereiche Ernährung (Mangelernährung, Übergewicht) sowie Stressbewältigung und Entspannung können wir gegebenenfalls anbieten.

 

 

Praxistipp: Als Physiotherapeut können wir jetzt viel leichter Unternehmen davon überzeugen, ihren Angestellten zum Beispiel mit einem gezielten Rückentraining etwas Gutes zu tun. Denn die Trainingsmaßnahme dient dazu, Fehlzeiten infolge von Rückenleiden zu verringern und dadurch die Kosten und den Arbeitsablauf günstig zu gestalten. Auch Massagen für Mitarbeiter, die an Computer-Arbeitsplätzen tätig sind, beugen Rücken- und Nackenleiden vor, wodurch Krankheitstage vermieden werden.

Barzahlungen des Unternehmens können steuerfrei sein

Begünstigt sind aber nicht nur Maßnahmen, die im Unternehmen durchgeführt werden. Auch Zuschüsse des Arbeitgebers, die von Mitarbeitern für extern durchgeführte Maßnahmen verwendet werden (zum Beispiel für entsprechende Kurse in Physiotherapie-Praxen), sind steuerfrei. Das dürfte vor allem Arbeitgebern mit wenigen Mitarbeitern entgegenkommen. Denn mangels Masse können diese in der Regel keine eigenen Maßnahmen anbieten, sondern sind auf externe Anbieter angewiesen. Voraussetzung dafür ist, dass die Zahlung zweckgebunden für eine begünstigte Maßnahme (Präventionsleistungen) erfolgt.

 

Praxistipp: Wir schlagen in jedem Fall Ihrem Unternehmen vor, die von uns angebotene Leistung in Ihrer Praxis durchzuführen und danach mit einer entsprechenden Bescheinigung die Präventionsleistungen zu bestätigen. Diese Bescheinigung erbringt dann bei einer späteren Lohnsteuerprüfung für den Unternehmer den Nachweis darüber, dass die Barzahlung steuerfrei bleiben durfte.

 

Da 500 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei sind, kann der Unternehmer seinem Mitarbeiter einen Betrag von 41,66 Euro monatlich auszahlen, den dieser dann für die Gesundheitsförderung nutzen kann.

 

 

Beachten Sie: Die Übernahme bzw. Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen an Fitness-Studios oder Sportvereine ist nicht begünstigt. Dies kommt Ihnen in Ihrer Argumentation für unsere physiotherapeutische Maßnahmen zusätzlich entgegen!

 

Nicht jeder Arbeitgeber kennt die Neuerungen des Jahressteuergesetzes. Wir informieren daher verschiedene Unternehmen in unserer Nähe über die Möglichkeiten oder machen direkt ein Angebot.

 

Dafür entwickeln wir entsprechende Programme wie beispielsweise „Fit im Büro“, „Entspannt arbeiten am PC“ oder auch „Nach Feierabend gesund entspannen“ und bieten sie diese Leistungen konkret und individuell für jedes Unternehmen angepasst an.

 

 

Argumente für unser Angebot

Die folgenden Argumente sollen Sie als Arbeitgeber zusätzlich von unserer betrieblichen Gesundheitsförderung überzeugen

 

  • 500 Euro steuerfrei pro Jahr und damit 41,66 Euro im Monat pro Mitarbeiter!

 

Wir weisen in unserem Angebot deutlich darauf hin, dass die Zahlungen des Unternehmens für seine Arbeitnehmer steuerfrei sind. Aber auch der Hinweis darauf, dass die Zahlungen trotzdem als Betriebsausgaben abgezogen werden können und keine Zusatzkosten durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entstehen, ist wichtig.

 

  • Mitgliedsbeiträge an Sportvereine und Fitness-Studios sind nicht steuerfrei!

Als weiteres Argument können wir anführen, dass die Übernahme bzw. Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine oder Fitness-Studios ausdrücklich nicht unter die Steuerbefreiung fällt, sondern nur solche Leistungen, die den fachlichen Anforderungen des Präventionsleitfadens gerecht werden.

 

  • Krankheitsbedingte Ausfälle reduzieren!

Wir heben in unserem Angebot immer hervor, dass durch betriebliche Gesundheitsförderung krankheitsbedingte Ausfallzeiten reduziert werden.