Mit dem Jahressteuergesetz 2009 soll u.a. die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, können bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr grundsätzlich von der Steuer freigestellt werden. Der neue Freibetrag (§ 3 Nr. 34 EStG) ist rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten.