Informationen für gesetzlich versicherte
Patientinnen und Patienten
Damit Sie von Anfang an wissen, was Sie bei uns erwartet, erklären wir Ihnen hier die wichtigsten Abläufe und die gesetzliche Zuzahlung in der Physiotherapie. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne jederzeit an – unser Team hilft Ihnen persönlich weiter.
Ihr Weg zu uns – Schritt für Schritt
1. Ärztliche Verordnung
Ihre Physiotherapie beginnt mit einer Verordnung („Rezept“) Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Darauf ist festgelegt, welche Behandlung in welchem Umfang verordnet wurde.
2. Terminvereinbarung
Reichen Sie Ihre Verordnung bei der Terminbuchung ein. Da Verordnungen fristgebunden sind, unterstützen wir Sie bei der rechtzeitigen Terminfindung.
3. Ihre Behandlung
Sie werden von qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten behandelt. Gemeinsam arbeiten wir an Ihren Beschwerden und Ihren Zielen.
Die gesetzliche Zuzahlung – einfach erklärt
Als gesetzlich versicherte Person leisten Sie zu Heilmitteln wie der Physiotherapie eine gesetzliche Zuzahlung. Diese ist im Sozialgesetzbuch festgelegt – sie ist keine Gebühr unserer Praxis, sondern wird von uns lediglich im Auftrag Ihrer Krankenkasse eingezogen und an diese weitergeleitet.
Die Zuzahlung beträgt:
10 % der Behandlungskosten zuzüglich
10 Euro je Verordnung
Sie fällt für Versicherte ab 18 Jahren an. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Befreiung von der Zuzahlung
Möglicherweise sind Sie von Zuzahlungen befreit – etwa, wenn Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze bereits erreicht haben. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen in diesem Fall einen Befreiungsausweis aus. Bitte legen Sie uns diesen zu Beginn der Behandlung vor.
Wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten, bitten wir Sie, uns rechtzeitig – möglichst mindestens 24 Stunden vorher – Bescheid zu geben. So können wir den Termin an andere Patientinnen und Patienten vergeben. Für kurzfristig oder nicht abgesagte Termine kann ein Ausfallhonorar anfallen.
Freiwillige Zusatzangebote
Über die verordnete Kassenleistung hinaus bieten wir Ihnen freiwillige Zusatzleistungen an, die Ihre Behandlung ergänzen können. Diese Angebote sind freiwillig und für die Kassenbehandlung nicht erforderlich – Ihre reguläre Therapie erhalten Sie selbstverständlich unabhängig davon. Unser Team informiert Sie gerne persönlich über die Möglichkeiten und die jeweiligen Kosten.